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AVVDSGVOAuftragsverarbeitungCompliance

AVV für KI-Software: Die Checkliste, die Anwälte vor der Unterschrift prüfen sollten

Worauf es beim Auftragsverarbeitungsvertrag für KI-Kanzleisoftware ankommt — Verarbeitungsorte, Sub-Auftragsverarbeiter, Trainingsdaten-Klauseln und Löschkonzepte.

Subsumio Team·28. Juni 2026·7 Min. Lesezeit

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist bei KI-Software mehr als eine Formsache. Er entscheidet darüber, ob Mandantendaten faktisch geschützt sind — oder ob die vertragliche Absicherung an der technischen Realität vorbeigeht. Diese Checkliste hilft bei der Prüfung vor der Unterschrift.

1. Verarbeitungsort und Drittlandtransfer

Wo werden die Daten tatsächlich verarbeitet — nicht nur gespeichert? Bei KI-Software ist das kritisch: Gehen Dokumente zur Verarbeitung an ein Sprachmodell in den USA, liegt ein Drittlandtransfer vor — mit allen Folgefragen nach Kapitel V DSGVO.

Zu prüfen: eine ausdrückliche Liste der Verarbeitungsorte, ob auch die KI-Verarbeitung selbst (nicht nur die Speicherung) in der EU stattfindet, und welche Garantie für Drittlandtransfers herangezogen wird.

2. Trainingsdaten: Die wichtigste Klausel

Die entscheidende Frage bei jedem KI-Anbieter: Werden Mandantendaten zum Training verwendet — direkt, indirekt oder über Sub-Auftragsverarbeiter? Ein „Wir verbessern unsere Modelle“ im Kleingedruckten kann bedeuten, dass Akteninhalte in ein Modell einfließen.

Der AVV muss ausdrücklich ausschließen, dass Auftragsdaten für Training, Nachtraining oder Auswertung von Modellen verwendet werden — auch nicht in anonymisierter oder aggregierter Form, sofern die Anonymisierung nicht nachweisbar ist.

3. Sub-Auftragsverarbeiter und Anbieter der Sprachmodelle

KI-Software hat typischerweise eine zweistufige Kette von Sub-Auftragsverarbeitern: den Hosting-Anbieter und den Anbieter der Sprachmodelle. Beide gehören in den AVV — mit Verarbeitungsort, Zweck und Änderungsmechanismus.

Bei On-Premise-Betrieb ändert sich die Konstellation: Soweit der Softwareanbieter selbst keine Daten verarbeitet, braucht es insoweit keinen AVV mit ihm. Zu prüfen bleiben Fernwartung und die angebundenen Sprachmodelle.

4. Löschung und Datenexport bei Vertragsende

Was passiert nach Vertragsende? Ein belastbarer AVV regelt: Löschfristen für Primär- und Backup-Daten, den Nachweis der Löschung und einen vollständigen Export der Daten in einem offenen Format — damit keine Abhängigkeit vom Anbieter entsteht.

Subsumio geht diese Punkte so an: getrennte Verarbeitung je Kanzlei, kein Training von KI-Modellen mit Mandantendaten, Hosting in der EU oder On-Premise (Enterprise) und ein AVV, in dem alle Sub-Auftragsverarbeiter benannt sind.

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