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FristenmanagementZPOABGBAutomatisierung

Fristenmanagement mit KI: Rechtsmittelfristen nach §§ 125, 126 ZPO richtig berechnen

Wie Subsumio Fristen nach §§ 125, 126 ZPO berechnet — mit Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, der Fristenhemmung nach § 222 ZPO und einer täglichen E-Mail-Übersicht.

Subsumio Team·15. Juni 2026·6 Min. Lesezeit

Versäumte Fristen gehören zu den klassischen Haftungsfällen in Anwaltskanzleien. Eine versäumte Rechtsmittelfrist kann die Partei um ihr Recht bringen — und die Kanzlei in die Haftung. KI-gestütztes Fristenmanagement berechnet und überwacht Fristen und erinnert rechtzeitig; die Fristenkontrolle bleibt bei Ihnen.

Rechtsmittelfristen: Die kritischen Fristen

Die Berufungsfrist beträgt vier Wochen (§ 464 ZPO), die Rekursfrist in der Regel 14 Tage (§ 521 ZPO). Beide sind nicht verlängerbar — wer sie versäumt, verliert das Rechtsmittel. Für die Klagebeantwortung gelten ebenfalls vier Wochen (§ 230 ZPO).

Die Berechnung klingt einfach, wird aber fehleranfällig, wenn Feiertage, Wochenenden, Monatsenden und die Fristenhemmung zusammenspielen. Eine Monatsfrist, die am 31. Jänner beginnt, endet am 28. Februar (im Schaltjahr am 29.).

§§ 125, 126 ZPO: Wo die händische Berechnung scheitert

Nach §§ 125, 126 ZPO endet eine nach Wochen oder Monaten bestimmte Frist an dem Tag, der durch Benennung oder Zahl dem Tag des Fristbeginns entspricht. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet die Frist mit dem letzten Tag dieses Monats. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder den Karfreitag, endet die Frist am nächsten Werktag. Landesfeiertage verschieben keine Fristen.

Händische Berechnung ist fehleranfällig — besonders bei Fristen, die über Feiertage, Monatswechsel oder die Fristenhemmung nach § 222 ZPO laufen. Subsumio berechnet diese Fälle automatisch. Materiellrechtliche Fristen richten sich nach § 902 ABGB.

Tägliche E-Mail-Übersicht: Was ansteht, bevor es eng wird

Subsumio sendet eine tägliche E-Mail-Übersicht mit allen Fristen, die in den nächsten 7 Tagen ablaufen. Fristen, die in 3 Tagen oder weniger ablaufen, sind als kritisch markiert. So haben Sie Vorlauf.

Die Übersicht ersetzt nicht Ihre eigene Fristenkontrolle, sie ist ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Die endgültige Kontrolle bleibt bei der Anwältin oder dem Anwalt.

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