Kanzleisoftware
für Österreich.
Subsumio arbeitet für Kanzleien in ganz Österreich nach denselben Regeln: österreichisches Recht aus dem RIS, Fristen nach der ZPO mit Verfahrensart und Akten mit Gericht und Geschäftszahl.
Österreichweit
Was in jedem Bundesland gleich gilt
Fristen nach der ZPO
Beginn und Ende nach §§ 125, 126 ZPO. Die verhandlungsfreie Zeit (§ 222 ZPO) hemmt nur Rechtsmittelfristen im streitigen Verfahren, nicht in Exekutions-, Außerstreit-, Arbeits- und Sozialrechtssachen. Ohne Angabe der Verfahrensart rechnet Subsumio die frühere, sichere Frist.
Feiertage
Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder am Karfreitag, ist der nächste Werktag der letzte Tag. Landesfeiertage verschieben keine Fristen, auch wenn Ihre Kanzlei an diesem Tag geschlossen hat.
Recht aus dem RIS
Antworten stützen sich auf österreichisches Recht und Entscheidungen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes. Sie nennen ihre Fundstellen und kennzeichnen, was sich nicht belegen ließ.
Akten nach österreichischer Praxis
Parteienbezeichnung, Gericht und Geschäftszahl je Akte; die Kollisionsprüfung nach § 10 RAO läuft vor der Mandatsannahme.
Gerichte und Kammern
Die vier OLG-Sprengel
Über Berufungen und Rekurse gegen Entscheidungen eines Landesgerichts in erster Instanz entscheidet das Oberlandesgericht des Sprengels, über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte das übergeordnete Landesgericht. Für die Fristberechnung spielt der Sprengel keine Rolle.
| Oberlandesgericht | Gerichtshöfe erster Instanz (Zivilsachen) | Rechtsanwaltskammern |
|---|---|---|
| Oberlandesgericht WienBundesländer: Wien, Niederösterreich, Burgenland |
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| Oberlandesgericht GrazBundesländer: Steiermark, Kärnten |
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| Oberlandesgericht LinzBundesländer: Oberösterreich, Salzburg |
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| Oberlandesgericht InnsbruckBundesländer: Tirol, Vorarlberg |
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Subsumio ist ein Online-Dienst und hat keine Niederlassungen in den Bundesländern. Betreiber und Sitz stehen im Impressum.
Häufige Fragen
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